An das Landgericht...
... (Anschrift)
Strafsache
gegen...
wegen Raubes
Az. ...
Zum Beweis der Tatsache, dass die Zeugin E am ... mit dem Angeklagten verabredet gewesen ist, diese Verabredung in der Handschrift der Zeugin E im Tischkalender des Angeklagten vermerkt wurde und der Vermerk mit einem Herzchen dekoriert wurde, beantrage ich die Vernehmung der Zeugin E, wohnhaft ... (Anschrift).
Begründung:
Der als Zeuge im Rahmen der Hauptverhandlung bereits einvernommene Z hat auf die Frage der Verteidigung angegeben, der Angeklagte habe es frei erfunden, dass er auf diesen wegen einer Affäre mit seiner Ehefrau schlecht zu sprechen sei. Der Angeklagte kenne seine Ehefrau überhaupt nur durch sehr gelegentliche Treffen zwischen dem Zeugen Z und dem Angeklagten, bei denen er durch seine Ehefrau begleitet worden sei. Er könne ausschließen, dass es heimliche Treffen zwischen dem Angeklagten und seiner Frau gegeben habe.
Die Zeugin E ist zur Richtigkeit dieser Angaben zu vernehmen. Es wird deshalb beantragt, sie als Zeugin zu vernehmen und mit der Zeugin den Kalender in Augenschein zu nehmen. Die Zeugin wird auf Befragen angeben, dass es sich bei der Schrift in dem Kalender um ihre Handschrift handelt.
Die Aufklärungspflicht des § 249 Abs. 2 StPO gebietet die Ladung und gerichtliche Einvernahme der Zeugin E ebenso wie die während der Vernehmung beantragte Durchführung des Augenscheins.
Rechtsanwalt
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