Hinweise:
Vgl. (zu a.) LG Trier, DRsp IV (449) 219 a-d = NJW 1987, 722: Für die Untersuchung natürlicher Körperöffnungen ist entscheidend, ob im Einzelfall die Untersuchung der Körperöffnung mit einer Verletzungsgefahr verbunden ist (bejaht für Rektaluntersuchungen zur Auffindung geschmuggelter Betäubungsmittel).
Ebenso (zu b.) BGH, NJW 1970, 1242.