Auf die Revision des Angeklagten C. gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 13. März 2017 wird
a)das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte im Fall 3 der Urteilsgründe wegen schweren Bandendiebstahls verurteilt worden ist; insoweit trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten;
b)das vorbezeichnete Urteil im Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte des schweren Bandendiebstahls in sieben Fällen und des versuchten schweren Bandendiebstahls schuldig ist,
c)die Einzelstrafe im Fall 9 der Urteilsgründe auf ein Jahr herabgesetzt.
2.Die weitergehende Revision wird verworfen.
3.Der Beschwerdeführer hat die verbleibenden Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
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