BGH - Urteil vom 06.03.2018
1 StR 277/17
Normen:
StPO § 136; StPO § 136a; MRK Art. 6 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
NStZ 2019, 36
StV 2018, 767
Vorinstanzen:
LG Traunstein, vom 03.02.2017

Führen der Verletzung der Aussagefreiheit auch außerhalb von Vernehmungen zu einem Beweisverwertungsverbot

BGH, Urteil vom 06.03.2018 - Aktenzeichen 1 StR 277/17

DRsp Nr. 2018/17139

Führen der Verletzung der Aussagefreiheit auch außerhalb von Vernehmungen zu einem Beweisverwertungsverbot

Die Verletzung der Aussagefreiheit kann auch außerhalb von Vernehmungen nach §§ 136, 136a StPO zu einem Beweisverwertungsverbot führen.

Tenor

1.

Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 3. Februar 2017 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

2.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Normenkette:

StPO § 136; StPO § 136a; MRK Art. 6 Abs. 1 S. 1;

Gründe

Das Landgericht hat die Angeklagten M. und R. wegen vorsätzlicher Brandstiftung verurteilt, die Angeklagte M. zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten und die Angeklagte R. zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Dagegen wenden sich die Revisionen der Angeklagten, jeweils mit der Sachrüge und verschiedenen Verfahrensrügen. Die Rechtsmittel haben Erfolg.

I.

1. Das Landgericht hat folgende Feststellungen getroffen: