I.
1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. Durch Urteil des Schöffengerichts München vom 20. Mai 1970 wurde er wegen eines Vergehens des Parteiverrats zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Gegen dieses Urteil legte der Beschwerdeführer Berufung ein.
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