Hohes Gericht,
die Verteidigung beanstandet nach § 238 Abs. 2 StPO,
dass hier ohne den Angeklagten die Hauptverhandlung durchgeführt werden soll,
und beantragt,
einen Beschluss zur Niederschrift des Protokolls herbeizuführen.
Es wird stattdessen beantragt,
dass die Hauptverhandlung ausgesetzt/unterbrochen werden soll und nicht in Abwesenheit des Angeklagten verhandelt werden soll.
Begründung:
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