Keine Disposition über die Anwesenheit des Angeklagten

Hohes Gericht,

die Verteidigung beanstandet nach §  238 Abs.  2 StPO,

dass hier ohne den Angeklagten die Hauptverhandlung durchgeführt werden soll,

und beantragt,

einen Beschluss zur Niederschrift des Protokolls herbeizuführen.

Es wird stattdessen beantragt,

dass die Hauptverhandlung ausgesetzt/unterbrochen werden soll und nicht in Abwesenheit des Angeklagten verhandelt werden soll.

Begründung: