SchlHOLG - Beschluß vom 22.12.1989 (2 Ws 675/89) - DRsp Nr. 1995/8057
SchlHOLG, Beschluß vom 22.12.1989 - Aktenzeichen 2 Ws 675/89
DRsp Nr. 1995/8057
»Eine Entscheidung, die während der Unterbrechung der Hauptverhandlung erforderlich wird (hier: Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlaß eines Haftbefehls), ist eine solche außerhalb der Hauptverhandlung; sie wird von dem mit der Sache befaßten Gericht in der berufsrichterlichen Besetzung - ohne Mitwirkung der Schöffen - erlassen.«