Stellungnahme des Nebenklagevertreters (§§ 397 Abs. 1 Satz 4, 33 Abs. 1 StPO) nach Antrag des Verteidigers auf formellen Wiedereintritt in die Beweisaufnahme_2

 

 

 

An das Landgericht...

... (Anschrift)

In der Strafsache

gegen...

wegen...

Az.: ...

Namens und in Vollmacht des Nebenklägers wird beantragt,

den Antrag der Verteidigung auf formellen Wiedereintritt in die Beweisaufnahme abzulehnen.

Gründe:

Dem Antrag des Verteidigers liegt zugrunde, dass - nachdem dem Angeklagten das letzte Wort gewährt worden war - sich aus dem Publikum eine Person ungefragt äußerte, die sich als "Bezugspfleger" des Angeklagten vorstellte. Der Vorsitzende bemerkte sodann sinngemäß, dass eine Zeugenvernehmung nicht erforderlich sei, da man der Person auch so Glauben schenke.