Die Beschwerde des Angeklagten ... gegen die Verfügung der stellvertretenden Vorsitzenden der 2. Strafkammer des Landgerichts München I vom 18.03.2020 wird als unzulässig verworfen.
II.Der Angeklagte ... und sein Verteidiger haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
I.
Gegen den Angeklagten ... findet im gegenständlichen Verfahren seit 12.11.2019 die Hauptverhandlung vor der 2. Strafkammer des Landgerichts München I als Schwurgericht statt. 16 Verhandlungstermine wurden bereits durchgeführt. Als weitere Termine für die Hauptverhandlung sind Montag, der 23.03.2020 und Dienstag, der 31.03.2020 bestimmt.
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