BGH - Beschluß vom 09.02.2006
AK 1/06
Normen:
GVG § 120 Abs. 2 Nr. 3a ;
Fundstellen:
NStZ-RR 2006, 147

Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei Mord durch einen ausländischen Geheimdienst

BGH, Beschluß vom 09.02.2006 - Aktenzeichen AK 1/06

DRsp Nr. 2006/6340

Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei Mord durch einen ausländischen Geheimdienst

Bei Mord durch einen ausländischen Geheimdienst können die Voraussetzungen des § 120 Abs. 2 Nr. 3 a GVG vorliegen.

Normenkette:

GVG § 120 Abs. 2 Nr. 3a ;

Gründe:

Der Angeschuldigte befindet sich aufgrund Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 2005 seit dem 7. Juli 2005 wegen des dringenden Verdachts der Beihilfe zum Mord an dem kroatischen Exilpolitiker D. in Untersuchungshaft.

1. Nach den Ermittlungen wurde D., der zu den führenden Köpfen der kroatischen Emigration gehörte und von Deutschland aus gegen die jugoslawische Regierung opponierte, am 28. Juli 1983 im Auftrag des jugoslawischen Geheimdienstes SDB, für den der Angeschuldigte als Informant tätig war, getötet.