§ 4 a Zuständigkeiten
FPersG ( Fahrpersonalgesetz )
1Anträge auf Erteilung von Fahrer-, Werkstatt- oder Unternehmenskarten sind an die nach Landesrecht zuständigen Behörden oder Stellen zu richten. 2Die Länder können Dritte mit dieser Aufgabe betrauen.
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