| Autor: Lehnhardt |
Im Zusammenhang mit Verkehrsstrafsachen treten in der anwaltlichen Praxis häufig die Fälle auf, bei denen die entsprechenden Straftaten und deren Folgen auf Dritte, insbesondere einen Arbeitgeber, einwirken und zu Schadensersatzansprüchen führen können.
Der Mandant beschädigt im Rahmen einer Drogen- oder Trunkenheitsfahrt beispielsweise den ihm überlassenen Dienstwagen oder ein gewerblich genutztes Transportfahrzeug, im Hinblick auf ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort sind erforderliche Feststellungen zum Unfallgegner und dessen Versicherungsschutz nicht mehr ausreichend möglich o.Ä.
Der Rechtsanwalt ist hier neben der Verteidigung in der Strafsache für seinen Mandanten insofern gefragt, derartige an den Mandanten herangetragene Schadensersatzansprüche, insbesondere des Arbeitgebers, zu überprüfen und ggf. ganz oder teilweise zurückzuweisen.
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