9.2.1 Umtausch eines deutschen Führerscheins in einen EU-/EWR-Führerschein

Autor: Revilla

Kurzüberblick

A9.11

Der Umtausch eines deutschen Führerscheins in einen EU-/EWR-Führerschein richtet sich nach dem Recht des jeweiligen Landes. In Deutschland ist der Umtausch in § 30 FeV geregelt.

Sachverhalt

Der Mandant hätte die Möglichkeit, seinen deutschen Führerschein in einen belgischen umzutauschen, nachdem er dort seinen ordentlichen Wohnsitz begründet hat. Im Fahreignungsregister sind bei ihm sieben Punkte eingetragen. Er möchte wissen, ob ein solcher Umtausch Vorteile bieten würde.

Lösung

A9.12

Der deutsche Führerschein wird in diesem Fall von Belgien an die deutsche Fahrerlaubnisbehörde versandt. Die deutsche Fahrerlaubnis bleibt hierbei erhalten, so dass auch ein Rücktausch gem. § 30a FeV möglich wäre. Der Umtausch führt daher nicht zum Erlöschen des Punktestandes in Deutschland.1)