Abfindungsvergleich: Einwand eines Missverhältnisses zwischen Schaden und Abfindung; weitergehende Ansprüche wegen Spätfolgen
OLG Nürnberg, Urteil vom 01.07.1999 - Aktenzeichen 2 U 531/99
DRsp Nr. 2004/1504
Abfindungsvergleich: Einwand eines Missverhältnisses zwischen Schaden und Abfindung; weitergehende Ansprüche wegen Spätfolgen
1. Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, die über die in einem Abfindungsvergleich festgelegte Entschädigung hinausgehen, gelten strenge Voraussetzungen.2. In diesem Rahmen ist der Einwand unzureichender anwaltlicher Beratung unbeachtlich.