Abrechnung von Kraftfahrzeug-Reparaturkosten auf Basis fiktiver Reparatur
AG Koblenz, Urteil vom 10.09.1999 - Aktenzeichen 14 C 489/99
DRsp Nr. 2003/16879
Abrechnung von Kraftfahrzeug-Reparaturkosten auf Basis fiktiver Reparatur
Eine (Zusatz-)Klausel in AKB, wonach in Fällen der Abrechnung von Kraftfahrzeug-Reparaturkosten auf Basis fiktiver Reparatur (Kostenerstattung ohne Durchführung einer Werkstattreparatur) Mehrwertsteuer auf die Kosten nicht erstattet wird, ist wegen Überraschungseffektes nach § 3AGBG unwirksam.