I.
Das Amtsgericht Neuss hat den Betroffenen wegen "fahrlässigen Verstoßes gegen §§ 37 Abs. 2, 49 StV0, § 24 StVG " zu einer Geldbuße von 250,-- DM verurteilt und gegen ihn ein Fahrverbot von einem Monat festgesetzt.
Hiergegen richtet sich die Rechtsbeschwerde des Betroffenen, mit der die Sachrüge erhebt und sich ausschließlich gegen die Anordnung des Fahrverbotes wendet.
II.
Das Rechtsmittel hat (vorläufigen) Erfolg.
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