Bedingter Tötungsvorsatz bei besonders gefährlichen Gewalthandlungen
BGH, Beschluß vom 29.06.1999 - Aktenzeichen 4 StR 271/99
DRsp Nr. 1999/7532
Bedingter Tötungsvorsatz bei besonders gefährlichen Gewalthandlungen
Bei besonders gefährlichen Gewalthandlungen liegt die Annahme von Tötungsvorsatz zwar nahe, sie erfordert aber gleichwohl eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände.