Beginn der Fahrverbotsfrist bei tatsächlichem oder angeblichem Verlust des Führerscheins
OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.08.1999 - Aktenzeichen 5 Ss 45/99 - 14/99 IV
DRsp Nr. 2003/16297
Beginn der Fahrverbotsfrist bei tatsächlichem oder angeblichem Verlust des Führerscheins
»Ist gegen den Betroffenen rechtskräftig ein Fahrverbot verhängt, so beginnt die Verbotsfrist des § 25 Abs. 5 Satz 1 StVG bei tatsächlichem oder angeblichem Verlust des Führerscheins erst mit dem Zeitpunkt der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.«