Die Beschwerde wird als unbegründet auf Kosten des Verurteilten (§
Die Rechtspflegerin hat aus den Gründen des Vorlagebeschlusses der Strafkammer vom 9. Dezember 1999 im Ergebnis zutreffend entschieden.
Der Senat sieht jedoch - auch im Hinblick auf das Beschwerdevorbringen, das allerdings zu keiner anderen Beurteilung führt - Veranlassung zu folgenden Hinweisen:
1.
|
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|