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Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung
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1975
BGH
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1975
BGH
BGH - Beschluß vom 27.11.1975
4 StR 637/75
Normen:
StGB
§ 315c;
Fundstellen:
VRS 50, 94
BGH - Beschluß vom 27.11.1975 (4 StR 637/75) - DRsp Nr. 1994/5485
BGH,
Beschluß
vom 27.11.1975
- Aktenzeichen 4 StR 637/75
DRsp Nr. 1994/5485
Das vom Täter geführte Fahrzeug ist keine fremde Sache i.S. von §
315c
Abs.
1
Nr.
1a
StGB
.
Normenkette:
StGB
§ 315c;
Fundstellen
VRS 50, 94
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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