OLG Naumburg, Beschluss vom 09.09.1999 - Aktenzeichen 1 Ss (B) 171/99
DRsp Nr. 2004/1500
Einfangen eines ausgebrochenen Schimpansen
»Überschreitet der Betroffene vorsätzlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 85 km/h, um in seinem 70 km vom Tatort entfernten Privatzoo einen ausgebrochenen Schimpansen baldmöglichst einfangen zu können, kommt eine Rechtfertigung der Tat gem. § 16OWiG nicht in Betracht.«