Auf die Berufung des Klägers wird das am 20.01.2023 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster (
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 13.089,89 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.03.2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen und die Klage bleibt abgewiesen.
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