I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die im Güterstand der Gütergemeinschaft einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mit Putenmast betreiben. Für das Wirtschaftsjahr 1980/81 wurde der Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach §
Zum 30. Juni 1981 hatten die Kläger eine Forderung von 281.718 DM gegen eine Abnehmerin, die Fa. X-GmbH, über deren Vermögen der Konkurs eröffnet worden war. Die zur Konkurstabelle angemeldete Forderung fiel in voller Höhe aus.
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) erließ im Anschluß an eine Betriebsprüfung erstmals Feststellungsbescheide für die Streitjahre 1980 und 1981, wobei der Ausfall der Forderung nicht berücksichtigt wurde.
Einspruch und Klage hatten keinen Erfolg.
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