Haftung eines Bauunternehmers für Schäden durch Funkenflug bei Schweißarbeiten an einem geparkten PKW
OLG Hamm, Urteil vom 29.09.1999 - Aktenzeichen 13 U 31/99
DRsp Nr. 2004/1403
Haftung eines Bauunternehmers für Schäden durch Funkenflug bei Schweißarbeiten an einem geparkten PKW
1. Wird ein PKW durch Funkenflug bei Schweißarbeiten beschädigt, so haftet der die Schweißarbeiten ausführende Unternehmer in vollem Umfang. Den PKW-Fahrer trifft kein Mitverschulden, weil er das Fahrzeug im Bereich des Funkenfluges abgestellt hat und nach Beginn der Schweißarbeiten nicht entfernt hat, wenn er Ausmaß und Temperatur des Funkenflugs nicht kennt.2. Die allgemeine Kostenpauschale in PKW-Haftpflichtfällen beträgt 40 DM.