Haftungsverteilung bei Auffahrunfall zweier überholender Fahrzeuge
AG Saalfeld, vom 03.11.1999 - Aktenzeichen 5 C 941/98
DRsp Nr. 2008/13765
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall zweier überholender Fahrzeuge
Überholen zwei Fahrzeuge einen langsam fahrenden Traktor, setzt dieser während des Überholvorgangs zum Linksabbiegen an, so dass der nachfahrende PKW infolge einer Vollbremsung des Vorausfahrenden auf diesen auffährt, so haftet der Traktor dem auffahrenden Fahrzeug für 30% seines Schadens.