LG Kassel, vom 02.06.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 1071/97
Haftungsverteilung bei einem Unfall auf einem Parkplatz
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.07.1999 - Aktenzeichen 15 U 193/98
DRsp Nr. 2008/13551
Haftungsverteilung bei einem Unfall auf einem Parkplatz
Kollidieren zwei Fahrzeuge auf einem belebten Parkplatz eines Einkaufszentrums, so ist eine Haftungsquote von 2/3 zu Lasten des wartepflichtigen Fahrzeugs gerechtfertigt.