Haftungsverteilung bei einem Unfall auf einem Tankstellengelände
LG Hannover, vom 18.06.1999 - Aktenzeichen 8 S 280/98
DRsp Nr. 2008/13676
Haftungsverteilung bei einem Unfall auf einem Tankstellengelände
Fährt auf einem Tankstellengelände ein Fahrzeug aus einer Waschstraße heraus und kollidiert es dabei mit einem rechts auf das Tankstellengelände auffahrenden Fahrzeug, so ist eine Haftungsverteilung von 75 : 25 zu Lasten des aus der Waschstraße ausfahrenden Fahrzeugs angemessen.