Haftungsverteilung bei einem Unfall unter Beteiligung eines mit 150 km/h auf der Autobahn geführten PKW
OLG Hamm, vom 08.09.1999 - Aktenzeichen 13 U 35/99
DRsp Nr. 2008/13562
Haftungsverteilung bei einem Unfall unter Beteiligung eines mit 150 km/h auf der Autobahn geführten PKW
Kommt es zu einem Unfall mit einem auf einer Autobahn mit 150 km/h geführten PKW, so hat dessen Halter darzulegen und zu beweisen, dass der Unfall auch bei Einhaltung der empfohlenen Richtgeschwindigkeit von 130 km/h geschehen wäre. Gelingt dies nicht, so trifft ihn unter dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr eine Mithaftung von 25%.