Haftungsverteilung bei Überfahren eines Fußgängers
OLG Hamm, vom 28.09.1999 - Aktenzeichen 9 U 62/99
DRsp Nr. 2008/13561
Haftungsverteilung bei Überfahren eines Fußgängers
Wird ein Fußgänger von einem herannahenden Fahrzeug erfasst, nachdem er zwischen zwei im Stau stehenden Lastwagen auf die angrenzende Fahrbahn überqueren wollte, so trifft ihn die alleinige Haftung.