Haftungsverteilung bei Unfall mit einem Einsatzfahrzeug des Zolls
LG Hof, vom 26.10.1999 - Aktenzeichen 11 O 707/98
DRsp Nr. 2008/13683
Haftungsverteilung bei Unfall mit einem Einsatzfahrzeug des Zolls
Kommt es zu einem Unfall zwischen einem unter Inanspruchnahme von Sonderrechten bei Rotlicht in einen Kreuzungsbereich einfahrenden PKW des Zolls und einem bei Grünlicht in den Kreuzungsbereich einfahrenden PKW, so ist der Schaden jedenfalls dann hälftig zu teilen, wenn andere Fahrzeuge das Einsatzfahrzeug wahrgenommen haben.