Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen wegen drei rechtlich zusammentreffender Verkehrsordnungswidrigkeiten - Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft, Nichteinhaltung des erforderlichen Sicherheitsabstandes und Gefährdung anderer sowie Nichtmitführen der Fahrerlaubnis - zu einer Geldbuße von 260 DM und verhängte außerdem ein zweimonatiges Fahrverbot.
Die auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützte Rechtsbeschwerde des Betroffenen hatte keinen Erfolg.
1. Der Schuldspruch begegnet keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
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