LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 10098/99
Inkassotätigkeit des Abschleppunternehmers
OLG München, Urteil vom 23.12.1999 - Aktenzeichen 29 U 5265/99
DRsp Nr. 2000/9010
Inkassotätigkeit des Abschleppunternehmers
»Ein Abschleppunternehmer, der die Herausgabe im Auftrag Dritter abgeschleppter und auf seinem Firmengelände verwahrter Kraftfahrzeuge an die Besitzer auftragsgemäß davon abhängig macht, daß diese die hierdurch dem Dritten entstandenen Kosten an ihn auszahlen, betreibt verbotene Rechtsbesorgung im Sinne des Art. 1 § 1 Abs. 1RBerG, wenn er für diese Inkassotätigkeit keine besonderer Erlaubnis besitzt.«