LG Zweibrücken - Beschluß vom 26.11.1997 (1 Qs 149/97) - DRsp Nr. 1998/10217
LG Zweibrücken, Beschluß vom 26.11.1997 - Aktenzeichen 1 Qs 149/97
DRsp Nr. 1998/10217
Entfernt der Beschuldigte sich vom Unfallort, um einem schwerverletzten Beifahrer erste Hilfe zu ermöglichen, so ist dem Unverzüglichkeitsgebot nicht genügt, wenn er erst zwei Stunden danach die Polizei informiert.