OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.07.1999 - Aktenzeichen 10 U 55/99
DRsp Nr. 2000/1679
Mitverschulden bei fehlender Anschnallmöglichkeit
Gegenüber einem Fahrzeuginsassen, der auf der nur mit zwei Sicherheitsgurten ausgerüsteten Fahrzeugrückbank zwischen zwei weiteren Personen ohne Anschnallmöglichkeit mitfährt und dort bei einem Unfall schwer verletzt wird, ist der Vorwurf mitwirkenden Verschuldens gerechtfertigt.