Autor: Scheffer |
Kurzüberblick
Die Erklärung des Beschuldigten, es sei zu einem Nachtrunk gekommen, wird oftmals nur als Schutzbehauptung angesehen. Häufig kommt es hier durch die Polizeibeamten bereits zu einer Doppelblutentnahme. | ||||||||
Um eine Nachtrunkbehauptung allein durch eine Doppelblutentnahme sicher widerlegen zu können, müssen mehrere Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:
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Sachverhalt
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