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Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung
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OLG Hamm - Urteil vom 18.12.1992
19 U 57/92
Normen:
BGB
§
433
§
459
;
Fundstellen:
BB 1993, 530
DRsp I(130)352b
MDR 1993, 316
NZV 1993, 151
Neuwagen mit Laufleistung von 1700 km
OLG Hamm,
Urteil
vom 18.12.1992
- Aktenzeichen 19 U 57/92
DRsp Nr. 1993/3977
Neuwagen mit Laufleistung von 1700 km
Ein vom nichtautorisierten Firmenhändler gekaufter Pkw kann trotz einer Laufleistung von 1700 km noch als Neufahrzeug zu werten sein.
Normenkette:
BGB
§
433
§
459
;
Gründe (Asuzug):
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