I.
Das Amtsgericht hat durch Beschluß gemäß § 72 Abs. 1, 3 und 4 OWiG gegen den Betroffenen wegen einer fahrlässig begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit nach §§ 1 Abs. 2, 3, 49 StVO, 24 StVG eine Geldbuße von 150,00 DM festgesetzt. Es hat festgestellt, der Betroffene habe am Vormittag des 9. November 1998 gegen 08.00 Uhr mit seinem PKW auf der Richtungsfahrbahn K./K. der Bundesautobahn A. bei Kilometer 73,621 infolge zu hoher Geschwindigkeit bei ungünstigen Witterungs- und Straßenverhältnissen einen Verkehrsunfall mit Fremdsachschaden verursacht.
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