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OLG Koblenz - Beschluß vom 09.12.1975
1 Ws (a) 750/75
Normen:
StVO
§
5
Abs.
3
Nr.
2
;
Fundstellen:
DAR 1976, 110
OLG Koblenz - Beschluß vom 09.12.1975 (1 Ws (a) 750/75) - DRsp Nr. 1994/11962
OLG Koblenz,
Beschluß
vom 09.12.1975
- Aktenzeichen 1 Ws (a) 750/75
DRsp Nr. 1994/11962
Das Verbotszeichen 276 (Überholverbot) gilt grundsätzlich für den Benutzer der beschilderten Straße auch dann fort, wenn es an einer Straßeneinmündung nicht wiederholt wird.
Normenkette:
StVO
§
5
Abs.
3
Nr.
2
;
Hinweise:
So auch OLG Koblenz v. 27.05.1974, VRS 48, 57
Fundstellen
DAR 1976, 110
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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