Ordnungsmäßige Begründung der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs
OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.1999 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 590/99
DRsp Nr. 2004/1411
Ordnungsmäßige Begründung der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs
»Zur ordnungsgemäßen Begründung der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs muss der Betroffene, wenn er die Rüge darauf stützen will, dass er nicht ohne seinen Verteidiger habe verhandeln können, bei einfacher Sach- und Rechtslage vortragen, warum dem so gewesen ist.«