LG Bielefeld, vom 29.04.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 684/98
Regreß des Versicherers wegen Obliegenheitsverletzung vor und nach Eintritt des Versicherungsfalls; Relative Fahrunsicherheit bei Glatteisunfall; Leistungsfreiheit des Versicherers bei Fahrerflucht
OLG Hamm, Beschluß vom 02.08.1999 - Aktenzeichen 20 W 12/99
DRsp Nr. 2000/10032
Regreß des Versicherers wegen Obliegenheitsverletzung vor und nach Eintritt des Versicherungsfalls; Relative Fahrunsicherheit bei Glatteisunfall; Leistungsfreiheit des Versicherers bei Fahrerflucht
»1) In der Kfz.-Haftpflichtversicherung kann eine Verletzung von vor und nach Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllenden Obliegenheiten zu einem Regreß des Versicherers von bis zu 15.000,00 DM führen.2) Bei einem BAK von 0,75 o/oo ist ein Glatteisunfall nicht ohne weiteres ein Hinweis auf einen alkoholtypischen Fahrfehler.3) Ein Verstoß gegen § 142StGB ist auch bei eindeutiger Sachlage eine Aufklärungspflichtverletzung.4) Die Relevanz ist fraglich, wenn der Versicherungsnehmer noch innerhalb einer Stunde die Polizei benachrichtigt.«
Normenkette:
AKB §§ 2b 7 ;
Gründe:
Die beabsichtigte Rechtsverteidigung hat Aussicht auf Erfolg i.S.v. § 114ZPO.
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