Rotlichtverstoß bei Überfahren einer Fußgängerfurt und Halten vor der dahinter liegenden Kreuzung
AG Celle, Urteil vom 17.09.1999 - Aktenzeichen 22 OWi 241 Js 6328/99-399/99
DRsp Nr. 2004/1678
Rotlichtverstoß bei Überfahren einer Fußgängerfurt und Halten vor der dahinter liegenden Kreuzung
Wer bei Rotlicht einer Ampel, die den Verkehr auf einer Fußgängerfurt und auf der dahinter liegenden Kreuzung absichert, in die Fußgängerfurt einfährt, begeht auch dann einen Rotlichtverstoß, wenn er vor der Kreuzung anhält.