Am 16.09.1997 ereignete sich in Aachen auf dem Madrider Ring in Höhe der Kreuzung N.Staße/E.weg ein Verkehrsunfall, an welchem der Kläger als Führer des in seinem Eigentum stehenden PKW Audi - AC ....und der Beklagte zu ) als Führer des von ihm gehaltenen PKW AC -...beteiligt waren. Das letztgenannte Fahrzeug ist bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversichert.
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