1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 29. Februar 2024 wird
a)der Vorwurf des vorsätzlichen Eingriffs in den Straßenverkehr von der Verfolgung ausgenommen;
b)das vorbezeichnete Urteil im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer in Tateinheit mit besonders schwerem Raub, gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl mit Waffen schuldig ist;
c)im Einziehungssauspruch dahin ergänzt, dass der Angeklagte als Gesamtschuldner haftet.
2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
|
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|