OLG Düsseldorf - Beschluß vom 28.12.1999 2b Ss 191/99 - 74/99 I
Normen:
StGB §§ 21, 49 Abs. 1, §§ 316, 315c Abs. 1 Nr. 1 lit. a, § 69a;
Fundstellen:
DAR 2000, 281
VRS 98, 340
Strafmilderung wegen erheblich verminderter Schuldfähigkeit und Bemessung der Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 28.12.1999 - Aktenzeichen 2b Ss 191/99 - 74/99 I
DRsp Nr. 2000/2852
Strafmilderung wegen erheblich verminderter Schuldfähigkeit und Bemessung der Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
»1. Zur Pflicht des Tatrichters, sich im Urteil nachprüfbar mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten nach § 21StGB erheblich vermindert und deshalb eine Strafrahmenverschiebung nach § 49 Abs. 1StGB angezeigt ist.2. Die Feststellung erheblich verminderter Schuldfähigkeit des Angeklagten im Falle der Verurteilung wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und eine dadurch veranlaßte Strafrahmenverschiebung führen nicht notwendigerweise zu einer Verkürzung der für die Erteilung der (entzogenen) Fahrerlaubnis festzusetzenden Sperrfrist.«
Normenkette:
StGB §§ 21, 49 Abs. 1, §§ 316, 315c Abs. 1 Nr. 1 lit. a, § 69a;
Gründe:
I.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" abrufen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.