I.
Die Kläger, die am Theodor-Heuss-Ring in K. eine Rechtsanwalts- und Wirtschaftsprüferkanzlei betreiben, begehren die Aufhebung der verkehrsrechtlichen Anordnungen betreffend die Anwohnerparkzone "Kunibertsviertel".
Die Anwohnerparkzone "Kunibertsviertel" gehört zu den insgesamt 16 Innenstadtbereichen der Stadt K., die als Zonen für Anwohnerparkvorrechte eingerichtet sind und ein Gebiet von ca. 10 qkm mit ca. 140 OOO Einwohnern und 170 000 Beschäftigten umfassen.
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