Unterbrechung der Verjährung durch Abgabe an die Verwaltungsbehörde)
OLG Celle, Beschluß vom 18.06.1999 - Aktenzeichen 233 Ss 25/99 (OWi)
DRsp Nr. 2000/4334
Unterbrechung der Verjährung durch Abgabe an die Verwaltungsbehörde)
»Eine Geschwindigkeitsüberschreitung des Betroffenen und ein zu dichtes Auffahren der ihn verfolgenden Polizeibeamten bilden eine Tat i.S. des § 41 Abs. 1OWiG. Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren hinsichtlich des Verdachts der Nötigung nach § 170 Abs. 2StPO ein und gibt sie die Sache hinsichtlich des Vorwurfs der Geschwindigkeitsüberschreitung nach § 43 Abs. 2OWiG an die Verwaltungsbehörde zurück, unterbricht das die Verjährung nach § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 8OWiG.«