I. Das Amtsgericht hat den Angeklagten wegen Kennzeichenmißbrauchs zu einer Geldstrafe verurteilt und ein Fahrverbot angeordnet. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht ihn der Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Nach den Feststellungen übersprühte der Angeklagte die Kennzeichenschilder seines auf ihn zugelassenen Pkw mit einer farblosen Flüssigkeit, wodurch bei Blitzlicht-Fotoaufnahmen eine so starke Reflexion auftrat, daß die schwarzen Buchstaben und Zahlen "überblendet" wurden und auf dem Lichtbild ohne lichtbildtechnische Nachbehandlung nicht erkennbar waren. Er wollte damit bei etwaigen Geschwindigkeitskontrollen die Ermittlung seiner Personalien anhand der Kennzeichen des Fahrzeugs unmöglich machen. Als der Angeklagte das Fahrzeug am 29. August 1997 mit überhöhter Geschwindigkeit fuhr, wurden die mit dem Spray behandelten amtlichen Kennzeichen bei einer Verkehrskontrolle entdeckt.
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