I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgelegt.
I.
Der Kläger wendet sich gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis durch den Beklagten wegen Alkoholabhängigkeit ohne Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens.
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