Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaft zu.einer Geldbuße von 240 DM.
Die zur Fortbildung des Rechts zugelassene Rechtsbeschwerde des Betroffenen hatte keinen Erfolg.
1. Die dem Betroffenen zur Last gelegte Ordnungswidrigkeit ist nicht verjährt.
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