Verkehrssicherungspflicht für Zu- und Abgangswege eines Betriebsparkplatzes
OLG Celle, Urteil vom 23.07.1999 - Aktenzeichen 9 U 313/98
DRsp Nr. 2003/16260
Verkehrssicherungspflicht für Zu- und Abgangswege eines Betriebsparkplatzes
Die Streupflicht des Betriebsinhabers für einen ausgedehnten, Arbeitnehmern und Lieferanten dienenden Betriebsparkplatz ist darauf beschränkt, "gefahrlos benutzbare Zu- und Abgangswege zu schaffen".